§ 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
Stand: 13.04.2025
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- BFH, 21.11.2006 – VII R 68/05Abrechnungsbescheid: Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen bei Handlungsunfähigkeit des Steuerschuldners KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
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Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, werden dadurch gepfändet, dass der Vollziehungsbeamte die Papiere in Besitz nimmt.